Neonazis Fischer und Miene verstoßen gegen gerichtliche Auflagen (Kontaktverbot)

Neonazis Fischer und Miene verstoßen gegen gerichtliche Auflagen (Kontaktverbot)

TEXT: Thüringenrechtsaussen
DATUM: 19.06.2014

Wie wir bereits im Mai 2014 berichtet hatten, wurden die Neonazis Michel Fischer (Tannroda) und Phillip Miene (Suhl) wegen ihrer Unterstützung bei einem gemeinschaftlichen Übergriff auf einen nicht-rechten Jugendlichen in Tannroda verurteilt. Die Berufung vor dem Landgericht Erfurt zogen die beiden gewalttätigen Neonazis allerdings zurück. Damit gilt seit dem 3. April 2014 ein einjähriges Kontaktverbot zwischen den beiden Tätern. Wie sich nun Anfang Juni beim neonazistischen „Tag der deutschen Zukunft“ in Dresden zeigte, scheinen die beiden Neonazis sich nicht wirklich an das verhängte Verbot zu halten. Nicht nur, dass sie beide auf der Demonstration anwesend waren, wie die Bilder zeigen, sie reisten auch in einer Gruppe Neonazis gemeinsam vom Abschlusskundgebungsort ab. So gehörten der Gruppe mehrere Thüringer Nazis wie auch Paul Fischer, der Vater des Verurteilten Michel Fischer, an. Vater und Sohn müssen sich demnächst erneut wegen eines gemeinschaftlich begangenen gewalttätigen Übergriffs vor Gericht verantworten. Der jetzt erfolgte gemeinsame Besuch einer Demonstration dürfte gegen die gerichtlichen Auflagen der beiden Gewalttäter Miene und FIscher verstoßen und dürfte somit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.